Neue Verordnungen anfragen
Bewohner auswählen, Fachbereich angeben – Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Wir fragen die Verordnung beim behandelnden Arzt an.
Für Pflegeheime & Senioreneinrichtungen in Dortmund
Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie für Ihre Bewohnerinnen und Bewohner – angefragt in wenigen Klicks. Wir kümmern uns um die Verordnung beim Arzt und halten Sie über den Stand jeder Bestellung auf dem Laufenden.
Der Heimzugang ist ein geschlossener Bereich. Neue Zugänge werden von uns persönlich geprüft und freigeschaltet.
Was Sie im Heimzugang tun können
Bewohner auswählen, Fachbereich angeben – Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Wir fragen die Verordnung beim behandelnden Arzt an.
Läuft eine Verordnung aus, bestellen Sie die Folgeverordnung mit einem Klick – optional mit Foto oder PDF der bisherigen Verordnung.
Name, Geburtsdatum, Wohnbereich, Krankenkasse und Hausarzt einmal erfassen – und bei jeder Bestellung wiederverwenden.
Sie sehen bei jeder Bestellung, wo sie gerade steht – inklusive Hinweisen unseres Teams. Kein Nachtelefonieren mehr.
So erhalten Sie Zugang
Ihre Einrichtung registriert sich einmalig mit Name, Träger und Anschrift. Die registrierende Person wird Heim-Admin und lädt Kolleginnen und Kollegen mit eigenen, persönlichen Konten ein.
Wir prüfen Ihre Angaben persönlich, schließen mit Ihrer Einrichtung eine Datenübermittlungsvereinbarung und schalten den Zugang nach telefonischer Rückbestätigung frei.
Melden Sie sich mit E-Mail-Adresse, Passwort und einem Code aus Ihrer Authenticator-App an, legen Sie Ihre Bewohner an und bestellen Sie Verordnungen.
Status Ihrer Bestellungen
Datenschutz: Über den Heimzugang übermitteln Pflegeeinrichtungen uns Angaben zu Bewohnerinnen und Bewohnern, die von der Corpus Callosum GmbH mit Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie versorgt werden sollen. Wir verwenden diese Angaben nur, um die Heilmittelverordnung bei der Ärztin oder dem Arzt anzufordern, die Behandlung vorzubereiten und die Einrichtung über den Stand zu informieren (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG). Die Einrichtung übermittelt Daten nur, wenn eine Einwilligung bzw. Schweigepflichtentbindung der Bewohnerin oder des Bewohners bzw. der rechtlichen Vertretung vorliegt. Die Daten werden verschlüsselt gespeichert; hochgeladene Verordnungen löschen wir 30 Tage, Bestellungen 12 Monate nach Abschluss. Mehr dazu in Ziffer 13a unserer Datenschutzerklärung.
Wir helfen Ihnen gern bei der Registrierung oder beim ersten Auftrag.